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    Markengesetz vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156; 1996 I S. 682), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2357) geändert worden ist.
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    Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989 BGBl. I S. 2261 1990 I S. 1337) ab 56.9 € als Taschenbuch: . Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Jura,
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    Das ganze StGB auf einen Blick!Mit dieser handlichen Taschenausgabe sind Sie im Strafrecht immer am Puls der Zeit! Für Praktiker ein wertvolles und schnelles Nachschlagewerk, bietet es Studierenden einen ersten Einstieg in Kernfragen des StGB und damit eine wichtige Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung, auf dem Stand 1. 1. 2022:knappe und präzise Anmerkungen,ein ausführliches Stichwortverzeichnis,plus: die Hervorhebung des gegenüber der Vorauflage geänderten Gesetzestextes.Berücksichtigt sind insgesamt 5 Novellen seit der letzten Auflage, uaHass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz BGBl I 2020/148Umsetzung der RL zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung iZm unbaren Zahlungsmitteln BGBl I 2021/201Änderung des § 78 StGB iZm dem Sterbeverfügungsgesetz BGBl I 2021/242
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    Zum WerkDieser bewährte Kommentar bietet dem Praktiker alles, was er zur Bearbeitung straßenverkehrsrechtlicher Probleme benötigt.Vorteile auf einen Blickdas Referenzwerk für alle Verkehrsrechtlerzuverlässig, aktuell, umfassendZur NeuauflageDie 46. Auflage dieses Standardwerks befindet sich hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf dem Stand Herbst 2020.Schwerpunkte der eingearbeiteten Gesetzesänderungen:Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2019 (BGBl. I S. 218): Einführung der vorgezogenen zeitlich gestaffelten Umtauschpflicht für alle vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine, Erweiterung verschiedener Vorschriften mit Auslandsbezug auf alle Staaten, Einführung eines verbindlichen Musters für die Sehtestbescheinigung, Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Erlass neuer Prüfungsrichtlinien für die theoretische und die praktische Fahrerlaubnisprüfung.Zweite Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 13.3.2019 (BGBl. I S. 332): Öffnung der Befugnis zur Erstellung von Gutachten für Betriebserlaubnisse nach § 21 StVZO für Technische Dienste.Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.3.2019 (BGBl. I S. 382): Deutliche Erweiterung der Regelungen zur internetbasierten Zulassung von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern, daneben Einzeländerungen im Zulassungsrecht, u.a. Einführung der Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel auch bei Wechsel des Zulassungsbezirks.Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 8.4.2019 (BGBl. I S. 430): Einführung der Möglichkeit zur verdachtslosen automatisierten Kennzeichenerfassung zur Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen.Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6.6.2019 (BGBl. I S. 756): Erlass der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zur Ermöglichung der zulassungs- und fahrerlaubnisfreien Teilnahme von bestimmten Elektrostehrollern und Segways am öffentlichen Straßenverkehr mit begleitenden Änderungen der FeV, der FZV und der StVO.Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21.6.2019 (BGBl. I S. 846): Ermöglichung des Identitätsnachweises durch eID-Karte bei elektronischer Antragstellung.Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 4.7.2019 (BGBl. I S. 1056): u.a. Änderungen des Umfangs der Fahrerlaubnisklasse B hinsichtlich Trikes und alternativ angetriebener Kfz zur Güterbeförderung mit höherem Gewicht, Präzisierung der Pflicht zum Führerscheinumtausch.Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen vom 2.10.2019 (BGBl. I S. 1416): Änderungen zum Ausbildungsnachweis für Fahrschüler und zum Nachweis der abgeschlossenen Fahrausbildung vor der Fahrerlaubnisprüfung, einzelne Änderungen der FZV.Dritte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26.11.2019 (BGBl. I S. 2015): Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme, um bestimmte Diesel-Kraftfahrzeuge von Verkehrsverboten in Bereichen mit Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen von Verkehrsverboten auszunehmen.Gesetz zur Änderung des Straßenverkehr
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    Beide Werke bestechen sowohl durch Ihre gute Lesbarkeit und klare Gliederung, die u.a. auf dem Verzicht von unüblichen Abkürzungen beruht, als auch durch die praxisorientierte Gewichtung der Kommentierung. All das macht sie zu einem einzigartigen und unverzichtbaren Arbeitsmittel für jeden Juristen.Ihre Vorteile:Beide Kommentare sind dank ihrer neuen, noch klareren Struktur schnell zugänglich & erfassbar, praktisch & leicht zu nutzen, stets zielführend auch bei schwierigen Fragestellungen.NEU in der ZPO - Kommentar 14. Auflage:Die Neuauflage befindet sich auf dem Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 1. März 2022.Insbesondere werden berücksichtigt:- Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882)- Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaftensowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363)- Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weitererzwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 7. Mai 2021 (BGBl. I S. 850)- Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischenRechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208)- Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786)- Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) vom 22. November 2020 (BGBl. I S. 2466)NEU in der BGB- Kommentar 17. Auflage:Die Neuauflage befindet sich auf dem Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 1. März 2022. Insbesondere werden berücksichtigt:- Reform des Schuldrechts (insb. Kauf- und AGB-Recht)- Digitale Inhalte-Richtlinie (Inkrafttreten 01.01.2022)- Warenkauf-Richtlinie (Inkrafttreten 01.01.2022)- Gesetz für faire Verbraucherverträge (Inkrafttreten 01.03.2022/01.07.2022)- Mietspiegelreformgesetz (MsRG) (Inkrafttreten 01.07.2022)- Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften(Inkrafttreten 28.05.2022)- Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) (Inkrafttreten 01.08.2022)- Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) (Inkrafttreten 01.01.2023)- Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Inkrafttreten 01.01.2023)- Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (Inkrafttreten 01.07.2023)
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    Der Kommentar zum BGB von Prütting/Wegen/Weinreich zeichnet sich auch in seiner inzwischen 16. Auflage wiederum durch höchste Aktualität und klare Strukturierung aus. Ein besonderer Schwerpunkt ist die vertiefte Darstellung der europarechtlichen Belange. Das Werk wird seit seinem ersten Erscheinen anhand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und wesentlicher Literatur sorgfältig überarbeitet und aktualisiert, damit wird eine jährliche Erscheinungsweise garantiert.Neben dem BGB und dem EGBGB (u.a. mit ROM I-III) werden folgende Gesetze kommentiert:Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG),Gewaltschutzgesetz (GewSchG),Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG),Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) sowie dasWohnungseigentumsgesetz (WEG).NEU in der 16. Auflage:Die Neuauflage befindet sich auf dem Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 1. März 2021. Insbesondere werden berücksichtigt:Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser vom 12. Juni 2020 (BGBl. I S. 1245)Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187)Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3256)Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3229)Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze vom 12. November 2020 (BGBl. I S. 2392)Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1643)Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft vom 15. Mai 2020 (BGBl. I S. 948)Einarbeitung des RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl. L 136)Herausgeber:Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting - Ordinarius an der Universität zu Köln, Direktor des Institutes für Verfahrensrecht;Prof. Dr. Gerhard Wegen, LL.M. (Harvard) - Rechtsanwalt in Stuttgart, Honorarprofessor der Universität Tübingen;Gerd Weinreich - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D., RechtsanwaltAutoren und Autorinnen:Das hochkarätige Autorenteam vereinigt 53 namhafte Vertreter aus den Berufsgruppen der Hochschullehrer, Richter, Rechtsanwälte und Notare.
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    Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)Vollzitat: "Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1952; 2012 I S. 197), das zuletzt durch Artikel 83 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist"Rechtsstand: 20. August 2021Inhalt:Abschnitt I - Förderungsfähige AusbildungAbschnitt II - Persönliche VoraussetzungenAbschnitt III - LeistungenAbschnitt IV - EinkommensanrechnungAbschnitt V - VermögensanrechnungAbschnitt VIAbschnitt VII - Vorausleistung und AnspruchsübergangAbschnitt VIII - OrganisationAbschnitt IX - VerfahrenAbschnitt XAbschnitt XI - Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
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    Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)Vollzitat: "Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334) geändert worden ist"Rechtsstand: 22. Dezember 2020Inhalt:§ 1 Ziel, Anwendungsbereich§ 2 Begriffsbestimmungen§ 3 Gefährdungsbeurteilung§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten§ 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten§ 5 Nichtraucherschutz§ 6 Unterweisung der Beschäftigten§ 7 Ausschuss für Arbeitsstätten§ 8 Übergangsvorschriften§ 9 Straftaten und OrdnungswidrigkeitenAnhang - Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1
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    Das angebotene Modell ist in der Entwicklung und Herstellung das Ergebnis von innovativen, hochwertigen Dusch- und Badesystemen für Senioren und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität jeden Alters. Mit diesem hochwertigen Produkt wird allen Menschen die Möglichkeit geboten, ein reinigendes und entspannendes Bad sicher und unabhängig in der Privatsphäre ihrer gewohnten Umgebung zu genießen. Besonders für ältere Menschen hat das Baden eine sehr große Bedeutung. Neben der körperlichen Reinigung vermittelt es ein Gefühl des Wohlbefindens und ist ein heilendes Element für Körper und Seele. Bei unserem Modell handelt es sich um eine Badewanne mit seitlicher Tür,  die durch ihre besonderen Produkteigenschaften und Qualitätsmerkmale höchsten Ansprüchen gerecht wird. Durch die seitliche Öffnung der Tür  ist ein großflächiger Einstieg oder auch das Übersetzen aus einem Rollstuhl möglich. Die breite Türöffnung sowie der geräumige Einstiegsbereich, der integrierten Haltegriff und das anatomische Design des Wannenkörpers gewähren einen sicheren Halt und bieten Personen eine angenehme Bewegungsfreiheit. Genießen Sie wieder entspannendes Bad oder eine belebende Dusche mit dem Gefühl von Sauberkeit, Sicherheit und Unabhängigkeit. Der Wannenkörper besteht aus mit glasfaserverstärktem hochwertigem Sanitär-Acryl und nicht etwa aus billigem ABS oder ABS-Acryl-Mix.  Dieses Material zeichnet sich durch seine außergewöhnliche Stabilität und Belastbarkeit aus. Das Wannenuntergestell besteht aus einer Edelstahlrahmenkonstruktion mit höhenverstellbaren Füßen zum Niveauausgleich. Die zusätzlich verstärkte Tür aus glasfaserverstärktem Sanitär-Acry mit Spezialdichtung, 3-fach Verriegelung und Sicherheitsverschluss garantiert einen absolut sicheres und dichtes Verschließen der Tür. Außenmasse des Pool:   100 cm x  78 cm x  113 cm  (Länge x Breite x Höhe) Stellvariante C (rechte Ecke) Gewicht: 115kg Sitzhöhe innen etwa 39cm Sitzfläche etwa 40cm x 40cm (Breite x Tiefe) Wasserverbrauch nur etwa 70 Liter Tür mit zusätzlichem Sicherheitsverschluss und Türentwässerung Tür mit 3- Fachverrieglung, das gibt es nur bei uns die Wanne passt im Ganzen durch jede 82cm Standard-Tür Jeder Pool wird bei uns im Lager vor dem Versand ausgepackt und einer optischen Prüfung unterzogen. Anschließend wird der Pool auf einem speziellen Prüfstand mit Wasser gefüllt und das ganze System auf Dichtheit überprüft. Erst dann wird der Pool erneut verpackt und versendet. Der Pool kommt komplett Endmontiert, es muss nur noch Wasser und Abwasser angeschlossen werden, FERTIG. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Pflegekostenzuschuss Ihrer Kranken-/ Pflegekasse. Einen eventuellen Zuschuss der Krankenkasse können Sie für die Badewannen beantragen. Zuschuss der Pflegeversicherung und/oder Krankenkasse? Die Nutzung von Hilfsmitteln und die Anpassung der Wohnung an die persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse fördern selbstbestimmtes Leben und ermöglichen den Verbleib in der eigenen Wohnung. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für den Erwerb und den Einbau dieser Badewannen von den Pflegekassen mit bis zu 4000 Euro bezuschusst. Liegt eine Pflegestufe vor, bezuschussen die Kostenträger fast immer die Umbaumaßnahmen des Bades. Wieso gibt es einen Zuschuss? Die Pflegeversicherung wurde zum 01.01.1995 eingeführt. Das Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) wurde als 11. Buch in das Sozialgesetzbuch (SGB XI) eingegliedert. Die Leistungen unterteilen sich im Wesentlichen in Leistungen zur häuslichen Pflege und Leistungen zur stationären Pflege. Die Leistungen für häusliche und stationäre Pflege müssen bei Ihrer Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist, beantragt werden. Versichert in der Pflegeversicherung sind alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Studenten, Rentner). Für freiwillig versicherte Mitglieder einer Krankenkasse und für privat krankenversicherte Personen besteht ebenfalls Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Gesetzliche Grundlage für den Zuschuss:?Versorgung des Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen § 40 (4) SGB XI (27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) “(4) Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen zu bemessen. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.” Den vollständigen Gesetzestext finden Sie auch beim Bundesministerium für Gesundheit. Im Bereich der häuslichen Pflege ist die Höhe der Leistung nach dem Grad der festgestellten Pflegebedürftigkeit gestaffelt (Pflegestufen I bis III). Für erforderliche pflegebedingte Umbaumaßnahmen im häuslichen Bereich des Pflegebedürftigen (z. B.: Türvergrößerungen, Abbau von Türschwellen, Herstellung eines bodengleichen Zugangs zur Dusche oder Einbau eines Badesystems) zahlt die Pflegekasse also ggf. einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro.
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    Das angebotene Modell ist in der Entwicklung und Herstellung das Ergebnis von innovativen, hochwertigen Dusch- und Badesystemen für Senioren und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität jeden Alters. Mit diesem hochwertigen Produkt wird allen Menschen die Möglichkeit geboten, ein reinigendes und entspannendes Bad sicher und unabhängig in der Privatsphäre ihrer gewohnten Umgebung zu genießen. Besonders für ältere Menschen hat das Baden eine sehr große Bedeutung. Neben der körperlichen Reinigung vermittelt es ein Gefühl des Wohlbefindens und ist ein heilendes Element für Körper und Seele. Bei unserem Modell handelt es sich um eine Badewanne mit seitlicher Tür,  die durch ihre besonderen Produkteigenschaften und Qualitätsmerkmale höchsten Ansprüchen gerecht wird. Durch die seitliche Öffnung der Tür  ist ein großflächiger Einstieg oder auch das Übersetzen aus einem Rollstuhl möglich. Die breite Türöffnung sowie der geräumige Einstiegsbereich, der integrierten Haltegriff und das anatomische Design des Wannenkörpers gewähren einen sicheren Halt und bieten Personen eine angenehme Bewegungsfreiheit. Genießen Sie wieder entspannendes Bad oder eine belebende Dusche mit dem Gefühl von Sauberkeit, Sicherheit und Unabhängigkeit. Der Wannenkörper besteht aus mit glasfaserverstärktem hochwertigem Sanitär-Acryl und nicht etwa aus billigem ABS oder ABS-Acryl-Mix. Dieses Material zeichnet sich durch seine außergewöhnliche Stabilität und Belastbarkeit aus. Das Wannenuntergestell besteht aus einer Edelstahlrahmenkonstruktion mit höhenverstellbaren Füßen zum Niveauausgleich. Die zusätzlich verstärkte Tür aus glasfaserverstärktem Sanitär-Acry mit Spezialdichtung, 3-fach Verriegelung und Sicherheitsverschluss garantiert einen absolut sicheres und dichtes Verschließen der Tür. Außenmasse des Pool:   110 cm x  68 cm x  114 cm  (Länge x Breite x Höhe) Stellvariante C (rechte Ecke) Gewicht: 120kg Sitzhöhe innen etwa 38cm Sitzfläche etwa 40cm x 50cm (Breite x Tiefe) Wasserverbrauch etwa 90 Liter Tür mit zusätzlichem Sicherheitsverschluss und Türentwässerung Tür mit 3- Fachverrieglung, das gibt es nur bei uns die Wanne passt im Ganzen durch jede 70cm und jede 82cm Standard-Tür Jeder Pool wird bei uns im Lager vor dem Versand ausgepackt und einer optischen Prüfung unterzogen. Anschließend wird der Pool auf einem speziellen Prüfstand mit Wasser gefüllt und das ganze System auf Dichtheit überprüft. Erst dann wird der Pool erneut verpackt und versendet. Der Pool kommt komplett Endmontiert, es muss nur noch Wasser und Abwasser angeschlossen werden, FERTIG. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Pflegekostenzuschuss Ihrer Kranken-/ Pflegekasse. Einen eventuellen Zuschuss der Krankenkasse können Sie für die Badewannen beantragen. Zuschuss der Pflegeversicherung und/oder Krankenkasse? Die Nutzung von Hilfsmitteln und die Anpassung der Wohnung an die persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse fördern selbstbestimmtes Leben und ermöglichen den Verbleib in der eigenen Wohnung. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für den Erwerb und den Einbau dieser Badewannen von den Pflegekassen mit bis zu 4000 Euro bezuschusst. Liegt eine Pflegestufe vor, bezuschussen die Kostenträger fast immer die Umbaumaßnahmen des Bades. Wieso gibt es einen Zuschuss? Die Pflegeversicherung wurde zum 01.01.1995 eingeführt. Das Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) wurde als 11. Buch in das Sozialgesetzbuch (SGB XI) eingegliedert. Die Leistungen unterteilen sich im Wesentlichen in Leistungen zur häuslichen Pflege und Leistungen zur stationären Pflege. Die Leistungen für häusliche und stationäre Pflege müssen bei Ihrer Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist, beantragt werden. Versichert in der Pflegeversicherung sind alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Studenten, Rentner). Für freiwillig versicherte Mitglieder einer Krankenkasse und für privat krankenversicherte Personen besteht ebenfalls Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Gesetzliche Grundlage für den Zuschuss:?Versorgung des Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen § 40 (4) SGB XI (27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) “(4) Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen zu bemessen. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.” Den vollständigen Gesetzestext finden Sie auch beim Bundesministerium für Gesundheit. Im Bereich der häuslichen Pflege ist die Höhe der Leistung nach dem Grad der festgestellten Pflegebedürftigkeit gestaffelt (Pflegestufen I bis III). Für erforderliche pflegebedingte Umbaumaßnahmen im häuslichen Bereich des Pflegebedürftigen (z. B.: Türvergrößerungen, Abbau von Türschwellen, Herstellung eines bodengleichen Zugangs zur Dusche oder Einbau eines Badesystems) zahlt die Pflegekasse also ggf. einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro.
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