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    Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Universität Paderborn (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Frage- und Auskunftsrecht in Vorstellungsgesprächen und in Fragebögen ist im Arbeitsrecht ein Thema, welches bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen häufig für Unsicherheit sorgt. Es geht darum, welche Fragen der potenzielle Arbeitgeber stellen darf und welche der Arbeitnehmer beziehungsweise der Bewerber wahrheitsgemäß beantworten muss oder bei welchen der Arbeitnehmer sogar das Recht zur Lüge hat. Hierbei stehen die Interessen beider Parteien im Konflikt. Verantwortlich hierfür ist die individuelle Nutzenmaximierung der Parteien, welche schwerpunktmäßig in der Principal-Agent-Theorie behandelt wird. Die Grundannahme ist dabei, dass die Handlung des Arbeitnehmers, nicht nur seinem eigenen Nutzen dient, sondern auch das Nutzenniveau des Arbeitgebers beeinflusst. Arbeitgeber haben also großes Interesse, möglichst viel über potenzielle neue Arbeitnehmer zu erfahren, was zu Zeiten mangelnder Fachkräfte, Rekordniedrigarbeitslosenzahlen und großem Konkurrenz- und Wettbewerbsdruck verstärkt wird. Ein Ziel ist, den Bewerber vor Vertragsabschluss zu "screenen", um im Zweifelsfall bei einer "Fehleinstellung" erheblichen Kosten zu verhindern, wie zum einen Opportunitätskosten für die Suche neuer Arbeitnehmer und dessen Einarbeitung, und zum anderen mögliche Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht. Die Arbeitsgerichtkosten entstehen regelmäßig, wenn ein gekündigter, womöglich unproduktiver Arbeitnehmer die Kündigung vor dem Arbeitsgericht anfechtet und es aufgrund der arbeitnehmerfreundlichen Rechtsprechung zu Schadensersatzforderungen kommt. Nicht ungeachtet bleiben darf der Imageschaden für das Unternehmen, der bei einer hohen Fluktuationsrate entstehen kann. Während für den Arbeitgeber also vermehrt ökonomische Interessen im Vordergrund stehen, ist es dem Arbeitnehmer wichtig, seine persönliche Daten zu schützen, welche regelmäßig bei unzulässigen oder nur bedingt zulässigen Fragen in Bewerbungsgesprächen oder Fragebögen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder dem Bundesdatenschutzgesetz kollidieren.
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    Die neue, 7. Auflage geht ausführlich auf die umfangreichen Änderungen des LPersVG ein, mit denen die Rechte der Personalräte wesentlich gestärkt werden. Sie können nun in allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen mitbestimmen.Der Kommentar bietet zuverlässige Orientierung und praktischen Rat für Personalratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter: Er erläutert ihre Rechte und Aufgaben und hilft, sie richtig für die erfolgreiche Interessenvertretung einzusetzen. Der Anhang enthält dieThüringer Wahlordnung und viele weitere, für die Arbeit von Personalräten wichtige Rechtsvorschriften.Autorinnen und Autor:Susanne Gliech, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in JenaKlaus Schwill, Ass. jur., Abteilungsleiter Recht des ver.di Landesbezirks Sachsen, Sachsen-Anhalt, ThüringenLore Seidel, Vizedirektorin und Richterin am Arbeitsgericht Cottbus
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    Der Basiskommentar erläutert die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg in seiner aktuellen Fassung. Die neue, 7. Auflage berücksichtigt die Änderungen durch das »Gesetz zur Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679« und durch das »Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher und anderer Vorschriften«.Die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts sowie des OVG Berlin-Brandenburg sind eingearbeitet. Damit bietet der Kommentar zuverlässige Orientierung für alle, die mit dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg in der Praxis arbeiten. Er hilft Personalräten und Jugend- und Auszubildendenvertretungen ihre Rechte und Befugnisse für eine erfolgreiche Interessenvertretung zu nutzen. Den Dienststellenleitungen und Personalabteilungen bietet er Informationen und Empfehlungen für die konstruktive Zusammenarbeit mit der Personalvertretung. Der Anhang enthält den Text der Wahlordnung, eine Einführung zur Wahlordnung und einen Fristenkalender.Autorin:Lore Seidel, Vizedirektorin und Richterin am Arbeitsgericht Cottbus
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    Der Kommentar erläutert das gesamte Urlaubsrecht und neben dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) alle weiteren wesentlichen Vorschriften:Vom tariflichen Urlaubsrecht über die gesetzlichen Zusatzurlaube und Regelungen zur Elternzeit bis zu den landesrechtlichen Bildungs- und Weiterbildungsurlauben. Behandelt werden Länge und zeitliche Lage des Urlaubs, Urlaubsgeld oder Erkrankung während des Urlaubs.Die Schwerpunkte der Neuauflage:Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat die Rechtslage in wichtigen Fragen des Urlaubsrechts umwälzend verändert: Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers; Kürzung des Urlaubsanspruchs im ruhenden Arbeitsverhältnis, in der Elternzeit, bei Sonderurlaub und in derAltersteilzeit; Wirkung von vertraglichen und tariflichen Ausschlussfristen. Hochaktuell ist auch das Zusammenspiel von Kurzarbeit Null und einer Kürzung des Urlaubsanspruchs.Der Autor und die Autorinnen:Dr. Joachim Heilmann, Professor em. für Arbeits- und Zivilrecht an der Universität Lüneburg.Tanja Keller, Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht Regensburg.Katrin Augsten, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zudem auch jahrelange praktische Erfahrungen als Gewerkschaftssekretärin im Rechtsschutz bei ver.di
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    Das Kündigungsschutzrecht ist auf den Einzelfall bezogen und zeichnet sich durch Differenzierung aus. Die Autorinnen arbeiten in diesem Basiskommentar die tragenden Grundsätze heraus. Damit bieten sie gerade für Nicht-Juristen einen guten Einstieg in die Materie und machen die Rechtslage verständlich.Im Mittelpunkt steht das Kündigungsschutzgesetz. Ergänzend behandeln die Autorinnen weitere wesentliche Vorschriften zum Kündigungsschutz, wie §§ 622, 623 und 626 BGB sowie §§ 102, 103 BetrVG.Einen Schwerpunkt bildet die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen in den Bereichen- Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen- Kündigung kirchlicher Arbeitnehmer- Beweisverwertung und Videoüberwachung- MassenentlassungenDie Neuauflage berücksichtigt Gesetzesänderungen sowie Rechtsprechung und Literatur bis August 2020.Aus dem Inhalt:- Kündigungsgründe nach dem Kündigungsschutzgesetz und bei außerordentlichen/fristlosen Kündigungen- Kündigungsschutzprozess - Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen des Anhörungsverfahrens- Regeln der Massenentlassung- Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsräte und andere GremienmitgliederAutorinnen:Silke Altmann, Richterin am Arbeitsgericht KarlsruheHeike Schneppendahl, Rechtsanwältin in Bochum
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    Aus dem Inhalt Das Arbeitsrecht - so gewichtig seine Rolle in der Praxis auch ist - führt leider in der Referendarausbildung meist ein Schattendasein. In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung werden jedoch fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts erwartet.Ziel dieses Buches ist es, den Referendar mit dem notwendigen Examensstoff des Individualarbeitsrechts vertraut zu machen. Für eine gute Arbeitsrechtsklausur ist neben fundiertem Grundwissen und der Kenntnis der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch eine systematische und stringente Darstellung des gefundenen Ergebnisses unabdingbar. Daher haben die Autoren besonderen Wert auf die Vermittlung der Systematik des Rechtsgebietes gelegt. Zu allen wichtigen Sachgebieten sind Prüfungs- und Aufbauschemata eingearbeitet. Formulierungs- und Tenorierungsbeispiele finden sich an allen Stellen, wo sich in der arbeitsrechtlichen Praxis Besonderheiten gegenüber einem Zivilgerichtsurteil ergeben. Zur Abrundung des zu vermittelnden Stoffes ist schließlich dem materiellen Teil eine Klausur in Umfang und Schwierigkeitsgrad einer Examensarbeit angefügt.Die AutorenThomas Holbeck ist Richter am Arbeitsgericht und nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter; Ernst Schwindl ist Rechtsanwalt und Dozent für Arbeitsrecht.
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    BBiG 2020 - Das ist neu:Anfang 2020 ist die grundlegende Reform des Berufsbildungsgesetzes in Kraft getreten. Ziel der Änderungen ist es, die berufl iche Bildung und Ausbildung in Deutschland zu stärken. Die neuen Regelungen sollen das gewährleisten:- Mindestvergütung für Auszubildende - Stärken der Teilzeitberufsausbildungen - Einführung neuer Berufsabschlüsse (»Geprüfter Berufsspezialist«, »Bachelor Professional«, »Master Professional«) - »Höherqualifi zierende« Berufsbildung durch Fortbildung auf StudiumNiveau - berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig- Erhöhung der Flexibilität für die zuständigen Stellen beim Einsatz von Prüfern und Prüferinnen im Rahmen der Abschlussprüfung.- Auszubildende können bei erfolgreichem Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung vom ersten Teil der Abschlussprüfung eines darauf aufbauenden drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs befreit werden.Schwerpunkte der Kommentierung: - Abschluss und Inhalt des Berufsausbildungsvertrages - Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen - Bewerberauswahl und Datenschutzrecht- Rechte und Pfl ichten der Ausbildenden und Auszubildenden- Rechtstellung von Praktikanten, einschließlich Mindestlohn- Überwachung der Berufsausbildung durch die zuständigen Kammern- Zulassung zur Abschlussprüfung und Kontrolle von PrüfungsentscheidungenDie erweiterte Neuaufl age berücksichtigt alle gesetzlichen Änderungen und die aktuelle Rechtsprechung bis Mai 2020.Autor und Autorin:Thomas Lakies ist Richter am Arbeitsgericht in Berlin und Autor zahlreicher Fachbücher zum Arbeitsrecht. Im Bund-Verlag hat er unter anderem die Basiskommentare zum »Mindestlohngesetz« und zum »Jugendarbeitsschutzgesetz« veröffentlicht.Annette Malottke ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Koblenz. Sie ist Autorin mehrerer Fachbücher zur »Ausbildung«.
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    Der Kommentar für das ArbeitnehmermandatWer Arbeitnehmern beim Kündigungsschutz kompetent zur Seite stehen will, darf auf diesen Kommentar nicht verzichten. Er behandelt detailliert alle Gesetze, die Schutz gegen Kündigungen geben. Dazu gehörenneben dem KSchG und dem BGB auch zahlreiche Bestimmungen, die man unter dem Stichwort "Sonderkündigungsschutz" zusammenfasst. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wirft zahlreiche Fragen des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts auf - auch sie sind umfassend erläutert. Zudem gibt es ein eigenes Kapitel zu den Besonderheiten beiKündigungen im öffentlichen Dienst.Die Autoren zeigen die zugunsten der Arbeitnehmer sprechenden rechtlichen Argumentationslinien vollständig auf. Die Rechtsprechung des BAG wird aufgearbeitet und kritisch beleuchtet.Print- und Online-AusgabeDie Online-Ausgabe umfasst den gesamten Kommentar und die dort zitierten Urteile im Volltext. Mit komfortablen Suchfunktionen stehen die gewünschten Inhalte - am Desktop oder mobil - sofort bereit und lassen sich nach Bedarf bearbeiten und in eigene Dokumente einbauen.Die Schwerpunkte der Neuauflage:- Die Reform des SGB IX und ihre Auswirkungen auf den Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte- Der Kündigungsschutz von Leiharbeitnehmern- Die Änderungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG)- Datenschutz und Verwertungsverbote im Prozess- Die Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)- Der611a BGB mit der Legaldefinition des ArbeitsvertragsAutorinnen und Autoren:Dr. Holger Brecht-Heitzmann, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Schwerin Dr. Raphaël Callsen, Rechtsanwalt in Berlin Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht undWirtschaftsrecht an der Universität Bremen Dr. Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Universität Göttingen, ehrenamtlicher Richter am BAG Dr. Katja Nebe, Professorin für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an derUniversität Halle-Wittenberg Uwe Söhngen, Richter am Bundessozialgericht in Kassel Andrej Wroblewski, Jurist beim Vorstand der IG Metall Ünal Yalcin, Richter am Arbeitsgericht Stuttgart Dr. Bertram Zwanziger, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt
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